Eine Replik
von Claudia M. Schmidt – Richter am Bundesschiedsgericht der Piratenpartei in der Zeit vom März 2011 bis 25./26.07.2015.
Über mich
Wer mich kennt kann dies gerne überspringen; wer dagegen dieser Äusserung von Herrn Kompa auf Twitter Glauben schenkt, den bitte ich den Absatz „Persönliches“ nicht auszulassen.
Ich bin Jahrgang 1958 in West-Berlin geboren und in SO 36 (Kreuzberg SüdOst) nahe der Mauer aufgewachsen. Ich bin seit 2001 mit Pavel Mayer verheiratet, habe eine 18 jährige Tochter, eine 4 Jahre alte Katze und bin bekennender Tucholsky und Marsupilami – Fan. Ich komme aus einer Schneiderei – Familie und bin das schwarze Schaf dieser Familie, weil ich als erste sowohl das Abitur (1977) als auch studiert habe (von 1977-1983). Allerdings habe ich mir im Alter von ca. 24 Jahren dann zum Entsetzen meiner Familie und mit Hilfe des Buches “Nähen – leichtgemacht” selbst das Nähen beigebracht. Seither bin ich begeisterte Hobbyschneiderin.
Das Studium der Rechtswissenschaften habe ich deshalb begonnen, weil es mir gefiel, dass man mit diesem Studium sowohl einen Strickladen führen als auch Bundespräsident werden kann. Ich hatte allerdings bereits im Alter von 16 Jahren den Nutzen und die Notwendigkeit rechtlicher Kenntnisse endeckt, als ich regelmässig türkischen Einwanderer bei aufenthaltsrechtlichen Problemen geholfen und sie auf Ämter begleitet habe.
Seit 1985 bin ich ununterbrochen berufstätig, sei es als Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltskanzlei, bei einem Makler oder anderswo. Mein Studium habe ich mit Putzen und Verwaltungsarbeit bei einer Drogeriekette finanziert. 1986 habe ich mein zweites juristisches Staatsexamen an der Freien Universität Berlin abgelegt. Mein Wahlfach war Völker- und Europarecht, was damals noch als eher exotisch galt.
Wegen allgegenwärtiger Warnungen vor der herrschenden „Juristenschwemme“ habe ich anschliessend ein Jahr eine Fortbildung zur EDV-Fachkraft am ITW in Berlin absolviert und lustige Programmierkenntnisse in Pascal, Basic, Cobol, Fortran und C sowie Unix-Kenntnisse erworben. Von 1989 bis 2007 war ich juristische Unternehmensberaterin des ART+COM – Projekt für rechnergestützes Gestalten und Darstellen e.V. in verschiedenen Funktionsbereichen, u.a.: Assistenz der Geschäftsleitung, Leiter der Geschäftsstelle, Controlling, Leiter Personalwesen, Mitglied des Vorstandes sowie Justitiar auf den Rechtsgebieten nationales und internationales Vertragsrecht, Patent-,Urheber-, Vereins- und Arbeitsrecht. Ich habe anschließend die ART+COM Medientechnologie und Gestaltung GmbH maßgeblich mitgegründet. Die Firma heißt heute ART+COM Studios. Aus sentimentalen Gründen bin ich, obwohl ich die Firma vor vielen Jahren verlassen habe, immer noch im Besitz meiner damaligen nunmehr 25 Jahre alten Mailadresse, was in der Firma unüblich ist und mir viel bedeutet.
Daneben war ich von 1989 bis 2000 zugelassener Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin mit eigener Kanzlei. 2005 bis 2007 war ich Geschäftsführer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Auftrag einer Baugruppe, die mein Mann und ich mitgegründet hatten, weil wir befürchteten, uns auf lange Sicht ein Wohnen in der Mitte Berlins sonst nicht leisten zu können. Dazu gehörte die Vermögensverwaltung, Führung der Vertragsverhandlungen und Kommunikation mit Behörden, Ämtern und Architekten. Seit dieser Zeit kenne ich mich ganz gut mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, in Juristenkreisen gemeinhin auch als VOB/B bekannt, aus.
Seit 2008 bis heute bin ich Mitgründer und Geschäftsführer einer GmbH, die sich unter anderem mit mit der Planung, Durchführung von Kongressen, Ausstellungen und Events rechnergestützter Technologien beschäftigt und Nerds und Künstern einen professionellen Rahmen für die Realisierung grösserer Projekte bietet, beispielsweise da Project Blinkenlights – Stereoscope – in Toronto, Kanada, oder die PHUTURAMA – Symposium on Speculative, Fictions and Futuristic Design im Rahmen der transmediale.
Daneben habe ich ehrenamtlich zusammen mit T. Pritlove vom CCC- Berlin die CCC-Veranstaltung-GmbH ins Leben gerufen, die u.a. den jährlichen Congress und die Camps des Vereins veranstaltet. Und dem c-base e.V. musste ich auch mal rechtlich und organisatorisch unter die Arme greifen, um eine Insolvenz zu verhindern.
Generell scheint es so zu sein, dass ich immer wieder tätig geworden bin, um verpeilten Nerds dabei zu helfen, mit dem Finanzamt und anderen Behörden klarzukommen, und ich wurde öfter gern herangezogen, Satzungen von Vereinen und anderen Institutionen mitzugestalten oder diese mit aus der Taufe zu heben, darunter auch ein Kinderladen und eine Gesamtschule in Berlin.
Abschließend zu meinem beruflichen Werdegang ist lediglich noch anzumerken, dass ich seit ca. 10 Jahren ehrenamtlich Eltern mit behinderten Kindern dabei unterstütze, sich besser im Kinder- und Jugendhilferecht zurechtzufinden und ihre Ansprüche geltend zu machen.
Seit 2009 bin ich Mitglied der Piratenpartei und seit 2011 Richter im Bundesschiedsgericht, nachdem ich zuvor im Landesschiedsgericht war.
Ich bin im Besitz eines grauen Führerscheins ( die älteren unter uns werden diesen grauen Lappen kennen), mein Englisch ist aus beruflichen Gründen ganz ordentlich, und aus familliären Gründen kann ich mich auf Tschechisch, Polnisch und Portugiesisch verständigen. Ich fahre sehr schlecht Fahrrad und habe als Kind acht Jahre professionell Eiskunstlauf betrieben, aber das war in einem anderen Jahrhundert.
Der Grund meiner Replik
Nach diesem Vorwort komme ich zu meinem eigentlichen Anliegen. Meine Gegendarstellung zu dem Blogeintrag von dem Kollegen Rechtsanwalt Markus Kompa in seinem Blog zum Medienrecht. Wie man sehen kann, habe ich mir aus diesem Anlass ein Blog eingerichtet, und ich schreibe diese Replik, obwohl mir alle Freunde und vor allem meine Kollegen am BSG davon abgeraten haben, weil es nach ihrer Erfahrung kontraproduktiv ist, auf Provokationen im Internet zu reagieren. So bin ich bisher auch verfahren, aber das Maß ist jetzt voll.
Ich habe vier Jahre im BSG meine ehrenamtliche Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigt. Ich habe mich weder auf twitter, noch in sonstigen Foren oder Mailinglisten über meine Arbeit, die teilweise sehr verletzenden Angriffe und Äußerungen einiger Klienten oder auch nur zu Sachverhalten und Verfahren geäußert.
Da ich nach nunmehr vier Jahren und tausenden ehrenamtlicher Arbeitsstunden das BSG verlassen werde, bin ich nicht bereit, den ehrverletzenden und unsäglichen Blogartikel von Herrn Rechtsanwalt Kompa einfach im Raum stehen zu lassen. Ich bin Jurist und habe als solcher einen Ruf, den ich nicht von Herrn Kompa schädigen lassen werde. Nachdem ich mich vier Jahre lang nicht öffentlich über meine Arbeit im Bundesgeschiedsgericht geäussert habe, sehe ich mich nun veranlasst, einige Dinge richtig zu stellen und meine – möglicherweise auch subjektiv gefärbten – Ansichten hierzu öffentlich zu machen.
Ich werde hierfür aus dem Text von Herrn Kompa zitieren und meine eigene Meinung dagegenstellen.
Herr Kompa schreibt:
1. “Das Parteiengesetz verlangt die Einrichtung solcher Schiedsgerichte mit mindestens einer Berufungsinstanz, sowie Gewährleistung eines gerechten Verfahrens und der Ablehnung befangener Richter.”
Ich möchte nicht kleinkariert erscheinen, aber Herr Kompa bezeichnet sich selbst weiter unten als “einzig praktizierender Jurist” daher wird mir der Hinweis gestattet sein, dass Herr Kompa hier die Rechtslage derart schmerzhaft verkürzt, dass es mir als Juristen weh tut. Es geht im Parteiengesetz nicht um die Ablehnung befangener Richter, sondern es kommt einzig und allein auf die Besorgnis der Befangenheit gegen den Richter an. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Befangenheit tatsächlich gegeben ist. Es genügt vielmehr, dass sie nach den äußeren Umständen denkbar erscheint (§§ 24 ff. StPO; 42, 406 ZPO).
2. “Aufgabe der Parteischiedsgerichte ist die Durchsetzung (und eigene Beachtung) der Satzung.”
Aua.
Aufgabe der Parteischiedsgerichtsbarkeit ist nach Maßgabe des §14 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Satzung. Den Begriff der Durchsetzung kenne ich vor allem im Zusammenhang mit Forderungen und besonderen Interessen und aus der Zwangsvollstreckung. Ausserdem wird der Begriff „Durchsetzung“ häufiger im Kriegsrecht verwendet, dass für innerparteiliche Streitigkeiten nicht zur Anwendung kommt.
3. “Die Satzung soll die Parteimitglieder vor Eigenmächtigkeiten von Amtsträgern schützen.”
Aber Herr Kollege Kompa, wie soll denn die Satzung die Parteimitglieder schützen? Die Satzung ist ein Stück Papier bzw. ein aus Nullen und Einsen bestehendes elektronisches Dokument im Internet. Wie soll sie das denn tun? Mit Buchstaben oder Nullen und Einsen auf den bösen Aggressor werfen? Nun ja, ich lasse das mal so stehen, weil meine Vorstellungskraft anscheinend doch begrenzter als Ihre ist.
4. “Gerichte sind juristische Gremien, keine politischen – theoretisch.”
Wie schön, hier sind wir uns zum erstenmal in diesem von Ihnen verfasstem Artikel einig. Wobei ich sogar noch weiter gehe in meiner Argumentation, denn ich sage nicht nur theoretisch sondern bitte auch praktisch!
5. “2012 wurde ich selbst für eineinhalb Jahre in dieses Gericht gewählt, wo ich mich als einziger praktizierender Jurist unter Piraten vor allem aus dem Landesverband Berlin wieder fand.”
So, so. Einziger praktizierender Jurist. Muss ich jetzt vor Ehrfurcht erstarren? Ich kleiner Ex-Anwalt und international tätiger Unternehmensjurist mit 30 Jahren Beruferfahrung? Und was zählen schon meine drei Jahre Erfahrung in Parteischiedsgerichten, wenn da plötzlich ein „praktizierender Medienanwalt“ auftritt? Haben sie das echt nötig, andere herabzusetzen, um wichtig und kompetent zu erscheinen?
6. “Gerichtsbarkeit durch überwiegend Rechtslaien ist sicherlich suboptimal, aber ich habe mich bemüht, mit den Kollegen juristisch vertretbare Ergebnisse zu fördern.”
Ja, Kollege Kompa, auch ich würde Ihnen attestieren, dass Sie sich während Ihrer Amtszeit sichtlich bemüht haben juristisch vertretbare Ergebnisse zu fördern.
7. “ Als Rechtsanwalt, der seinem Ruf verpflichtet ist, war es mir jedenfalls nicht möglich, mich an Gesinnungsjustiz und Mauscheleien (Anmerkung: beim BSG) irgendwelcher Art zu beteiligen. Das scheinen insbesondere BSG-Kollegen aus dem ideologisch aufgeladenen Landesverband Berlin, wo man zur Demokratie ein eher subjektives Verhältnis pflegt, nie so ganz verstanden zu haben.”
Herr Kollege, finden Sie den kleinen Widerspruch in Ihrer Äußerung? Halten sie es für angemessen, Parteimitgliedern aufgrund ihrer Herkunft pauschal eine bestimmte Gesinnung zu unterstellen? Das ist armselig.
Und der Vorwurf von Subjektivität ? Sorry, aber hat nicht jeder zur Demokratie und Politik ein eher subjektives Verhältnis? Was ist daran verwerflich? Kann man in seiner politischen Meinung objektiv sein? Ich will ehrlich sein und sage Ihnen offen: Ich bin nicht objektiv, wenn es um Politik geht. Aber das ist für meine ehrenamtliche Arbeit beim BSG völlig ohne Belang, weil – wie wir übereinstimmend oben festgestellt haben – Gerichte juristische Gremien und keine politischen Plattformen sind. Bei ihren Äusserungen wird mir Angst und Bange, dass für sie Professionalität im Bundesschiedsgericht bedeutet, die richtige Gesinnung zu haben.
8. “Beim Parteitag in Bremen 2013 traten nur Mitglieder und Mitläufer der “Peergroup” an und wurden alle gewählt.”
Ich wurde ja auch 2013 in Bremen gewählt, allerdings wußte ich bis heute nicht, dass ich Mitglied oder Mitläufer einer “Peergroup” bin. Bin ich dann jetzt ein Groupie? Ohne das ich davon weiß. Oh, mein Gott, wie peinlich! Wo und bei wem kann ich bitte meinen Austritt aus dieser Gruppe erklären? Ich bin immerhin Volljuristin und möglicherweise schadet dies meinem beruflichen Ansehen.
Im Ernst: Der soziologische Begriff der „Peergroup“ trifft auch nicht auf das Bundesschiedsgericht zu. Dazu sind die Mitglieder vom Alter, ihrer Herkunft und ihren Berufen zu verschieden. Ich kann auch versichern, dass ich in der Regel andere Mitglieder des Bundesschiedsgerichts vor ihrer Wahl gar nicht oder nur vom sehen her kannte.
9. “Dabei machen sich diese „Richter“ (Anmerkung: beim BSG) nicht einmal mehr die Mühe, ihre Parteilichkeit zu verschleiern:
In einem Urteil äußerte sich das Gericht despektierlich über eine Partei.”
Das ist eine derartig allgemein gehaltene Behauptung, dass noch nicht einmal ich, die alle Urteile gelesen und zum Teil auch geschrieben hat, auch nur erahnen könnte um welches Verfahren es sich hierbei handeln soll und welche Partei/Person gemeint sein könnte. Hat vielleicht der geneigte Leser einen Tip ?
10. “Ein identischer Prozessantrag einer unerwünschten Partei wurde monatelang trotz vehementer Wiederholung ignoriert, jedoch bei Antragstellung durch eine respektierte Gegenpartei sofort akzeptiert.”
Herr Kollege, zunächst einmal versichere ich ihnen erneut, dass es beim BSG keine unerwünschten Parteien gibt. Man kann den Job nicht jahrelang ausüben, wenn man keine professionelle Distanz wahrt. Im Wesen der Arbeit eines Gericht liegt es aber auch, dass das Gericht Entscheidungen fällt, die einem nicht passen. Sie scheinen es als Zumutung zu empfinden, wenn das Gericht nicht ihren Wünschen entspricht.
Ansonsten möchte ich zu ihrem Vorwurf, dass ein Prozessantrag ignoriert wurde bemerken, dass es in der Tat einen Antrag von ihnen gab, der längere Zeit nicht behandelt werden konnte, weil aufgrund fehlender Akten und eines höchst verworrenen erstinstanzlichen Verfahrens die Sachaufklärung allein vier Monate in Anspruch genommen hat. Nicht zur Beschleunigung beigetragen hat dabei auch ihre Weigerung als Vertreter des Berufungsführers, dem Bundesschiedsgericht auch nur eine Seite aus dem erstinstanzlichen Verfahren zur Verfügung zu stellen.
Und nein, ich habe im Urteilssachverhalt nicht vergessen zu erwähnen, dass der damalige Berufungsführer und Mandant des Kollegen Kompa diesen Antrag gestellt hat ( vgl. http://piraten-bsg.de/git/BSG%201-15H%20S%20Verfahrenstrennung.pdf, Sachverhalt, Seite 1, 3. Satz »Der Berufungsführer beantragt diese Verfahrenszusammenlegung aufzuheben.«.).
Aber nach der langen Verzögerung ist mir als Berichterstatter in der Tat der Fehler unterlaufen, die Ersturheberschaft des Antrages durch den Berufungsführer korrekt zu würdigen, wofür ich mich auch bei ihnen entschuldigt hatte. Sie scheinen leider zu den Menschen zu gehören, die anderen lieber einen Fehler ewig nachtragen, als eine Entschuldigung anzunehmen.
11. “Eilanträge wurden entweder verschleppt oder komplett ignoriert.”
Dem kann ich mit bestem Wissen und Gewissen widersprechen. Aber auch hier ist die Behauptung derartig ungenau, dass eine konkrete Stellungnahme nicht möglich ist. Der geneigte Leser möge sich hier einfach ein eigenes Bild von der Arbeit des BSG machen und insbesondere die Zahl der Verfahren und deren Dauer, seit ich dem Gericht angehöre.
12. “In einem Fall wurde eine favorisierte Partei (kBuVo) heimlich vorab informiert, um ein Verfahren eine Minute nach Antragsabweisung mit einem neu vorbereiteten Antrag pro forma wieder zu starten.”
Herr Kompa, offenbar ist ihnen entgangen, dass das BSG regelmässig Urteile veröffentlicht, damit sich die Parteien in ähnlich gelagerten Fällen darüber informieren können, wie ihr Verfahren ausgehen könnte und wie die Entscheidungsgründe aussehen. Es ist durchaus beabsichtigt, dass Parteien diese öffentlich zugängliche Informationen nutzen, um eigene Anträge besser stellen zu können. In dem von ihnen vermutlich gemeinten Fall dürfte die „favorisierte“ Partei schlichtweg öffentlich verfügbare Informationen genutzt haben, um einen neuen Antrag vorzubereiten.
13. “Unerwünschte Parteien wurden laufend mit erfundenen Verfahrenserfordernissen usw. ausgebremst, das Gericht meldete sich meist nur im Wochenrhythmus.“
Das Gericht ist mit berufstätigen Menschen besetzt, die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen und auch noch außerhalb der Piratenpartei Deutschland sozialisiert sind. Aus diesem Grund tagen wir seit Jahren einmal wöchentlich jeweils am Donnerstag ab 19.00 Uhr entweder im Mumble oder per Telko. Dies sollte parteibekannt sein.
14. “Ein einfaches Verfahren dauert dank BSG-Trödelei bislang seit August 2014 noch immer an.”
Wie jeder auf unserer Wiki-Seite sehen kann sind bei uns zur Zeit noch zwei Verfahren offen (vgl. https://wiki.piratenpartei.de/Bundesschiedsgericht#Verfahrens.C3.BCbersicht_-_Abgeschlossene_Verfahren). Das Verfahren BSG 28/15 H S ging bei uns am 26.05.2015 ein. Das Verfahren BSG 36/15-H S ging am 29.06.2015 ein. Der Kollege Kompa möge bitte öffentlich erklären welches von uns unbemerkt und anscheinend heimlich eingegangenes Verfahren seit August 2014 still und leise rumliegt, damit wir es noch vor dem BPT erledigen und uns bei den unbekannten Parteien dieses Verfahrens für die überlange Verfahrenszeit entschuldigen können.
15. “ Mündliche Verhandlungen wurden trotz satzungswidriger Ladung und Bahnstreik durchgeführt (konventionelle Gerichte sagten damals wegen Bahnstreik die Termine ab). “
Herr Kompa, sind sie jetzt die Instanz, die feststellt, ob etwas satzungswidrig ist? Zutreffend ist, dass wir im entsprechenden Urteil festgestellt haben, dass die Ladung satzungsgemäß war. Man kann ja anderer rechtlicher Meinung sein, Herr Kollege Kompa, aber dann sollte man auch die Neutralitätspflicht, die Sie uns absprechen aber selbst einfordern, beachten und z.B. die Formulierung wählen, entgegen der Auffassung des BSG halte ich die Ladung für satzungswidrig. Dass sie zudem den Bahnstreik erwähnen zeigt, dass sie wider besseres Wissen Desinformation betreiben. Was soll das? Sie wissen genau, dass sich das BSG vorab vergewissert hat, dass an diesem Tag ein weitgehend ungestörter Bahn-, Flug-, Bus- und Autoverkehr nach Berlin zu erwarten war und Bedenken hinsichtlich Berlins als Tagungsort nachweislich unhaltbar waren. Warum verbreiten Sie solche Lügen?
16. “Unerwünschten Parteien wurden Informationen vorenthalten. “
Bitte belegen Sie diese widersinnige Behauptung mit einem für alle Beteiligten nachvollziehbaren Tatsachenvortrag, Herr Rechtsanwalt! Um welche “unerwünschten Parteien” handelt es sich? Bei wem waren diese Parteien “unerwünscht”. Welche konkreten Informationen wurden vom wem vorenthalten. Aus meiner Sicht sieht es so aus, als würden sie hier schlichtweg ehrabschneiderische Behauptungen in den Raum stellen, die jeglicher Grundlage entbehren.
17. “Wesentlicher Vortrag und sogar Prozessanträge wurden in Urteilen standardmäßig unterschlagen, wenn es nicht zur Entscheidung “passte”, was die Antragsteller wie Idioten und die Richter wie weise Leute aussehen ließ. “
An dieser Stelle muss ich mal oberlehrerhaft werden. Ich empfehle dem Kollegen die Lektüre des Buches : Das Schiedsverfahren – national, international – nach deutschem Recht – von Gino Lörcher,Heike Lörcher,Torsten Lörcher.
Sehr aufschlussreich ist Seite 45 ff. Rz. 146 ff : Das Schiedsverfahren nach dem Zehnten Buch der ZPO stellt nur einen Rahmen dar, der ausfüllungsfähig und ausfüllungsbedürftig ist. “Dabei sind nur wenige Grundsätze unverrückbar vorgegeben. Hierher gehört vorab …der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 1042 Abs.1 Satz 1 ZPO); das bedeutet, dass das Schiedsgericht das jeweilige Vorbringen “zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen” muss, nicht aber, dass jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu bescheiden ist” ( so auch: BGH NJW 1992, S.2299). Das Schiedsgericht braucht insbesondere denjenigen Tatsachenbehauptungen und Beweisantritten nicht nachzugehen, die es von seinem materiellen Rechtsstandpunkt aus für unerheblich hält” ( vgl. BGHR ZPO § 1041 Abs.1 Nr.4 – Rechtliches Gehör 1-.).
18. “Ausgerechnet der Datenschutz scherte die Piratenrichter nicht, vielmehr fand man „Leaks“ witzig. Der „Vorsitzende Richter“ schnüffelte sogar in E-Mails von Verfahren, in denen er ausgeschlossen war – und kommentierte diese auch noch … “
Mangels konkretisiertem Tatsachenvortrag erübrigt sich eine Stellungnahme zu dieser haltlosen und gehässigen Behauptung des Kollegen Kompa.
19. “Während dieser Richter hierfür Zeit hatte, weigerte er sich, das in der Satzung vorgeschriebene Anfertigen eines Sitzungsprotokolls zu leisten, weil er keine Zeit dazu hätte – seit über einem Jahr.”
An dieser Stelle gebe ich dem Kollegen Rechtsanwalt nun doch wieder fast Recht. Der zugrundeliegende Sachverhalt stellt sich aber aus meiner rein subjektiven Warte dann doch geringfügig anders dar. Soweit ich mich erinnern kann – wir hatten in den vergangenen Jahren sehr, sehr viele Verfahren und wie bereits erwähnt, mache ich diesen Job neben meinem Beruf, so dass ich mich auch irren könnte – hatten wir eine sehr umfangreiche mündliche Verhandlung mit mehreren Zeugenaussagen. Normalerweise hatten wir Richter uns dann nach solchen Sitzungen hingesetzt und haben abschnittsweise die aufgezeichnete Sitzung protokolliert. Wir alle sind keine Stenographen oder ausgebildeten Rechtsanwaltsgehilfen, die es gewohnt sind Sprachaufnahmen abzutippen. Damals hatten wir auch eine übervolle Verfahrensagenda und wirklich keine Zeit auch noch ein mehrseitiges Protokoll zu fertigen. Daher baten wir den damaligen Bundesvorstand um Geldmittel zur professionellen Erstellung dieses Protokolls. Vom Bundesvorstand wurden jedoch die geringen finanziellen Kosten zur Erstellung eines Protokolls verweigert, so dass es bis heute tatsächlich kein Protokoll gibt.
Und auch, wenn wir es bevorzugen, Protokolle zu haben: Entgegen der Rechtsauffassung des Kollegen Kompa steht in der Satzung kein einziger Satz, aus dem hervorgeht, das ein Sitzungsprotokoll vom Gericht selbst anzufertigen sei. Ich kann jedenfalls keinen entsprechenden Passus in der Satzung finden. Man möge mich da auch gerne eines Besseren belehren. Ich bin ja lernfähig und wirklich nicht böse, wenn man mir einen Fehler nachweist. Der Herr Rechtsanwalt wurde aber darauf hingewiesen, dass er einen nach Ansicht des BSG sehr wohl erfolgreich durchsetzbaren Anspruch seines Mandanten gegen die Partei erklagen könne und so den Bundesvorstand dazu zwingen könne, die bisher verweigerten Mittel zur Realisierung dieses Anspruches freizugeben.
20. “Um diese rustikalen Zustände zu verstehen, muss man wissen, dass die meisten der in Bremen gewählten BSG-Richter zufällig dem Landesverband Berlin angehörten oder politisch zuzurechnen waren. Drei der Richter waren privat mit aktiven Piraten liiert.”
Diese Aussage des Kollegen Kompa ist richtig. Bei der Besetzung des zukünftigen Bundesschiedsgerichts der Piratenpartei Deutschland wird als Einstellungsvoraussetzung zu beachten sein, dass die Mitglieder dieses Gremiums einer zölibatären Lebensweise verhaftet sind. Dies wurde anscheinend bei der letzten Wahl in Bremen durch die Parteimitglieder völlig übersehen.
Ansonsten wäre es durchaus begrüssenswert, wenn bei der Besetzung von Ämtern wie Vorstand und Schiedsgericht möglichst viele Landesverbände vertreten wären. Bedauerlicherweise ist weder die Satzung der Partei noch die Personaldecke dergestalt, dass dies realistisch umsetzbar wäre. Hingegen scheint es durchaus praktisch möglich, Mitglieder eines bestimmten Landesverbandes wie etwa Berlin einfach nicht in Ämter auf Bundesebene zu wählen, was vermutlich eigentlich gemeint ist. Das muss offenbar das objektive Demokratieverständnis von Ihnen, Herrn Kollege Kompa, sein.
“Auch ein ehemaliger JuPi-Vorsitzender, der sogar in seiner Eigenschaft als Richter sektiererische Gender-Sternchen benutzt, wollte bei Parteiausschlussverfahren gegen Piraten eines konkurrierenden Flügels helfen. Der „Vorsitzende Richter“ (der diese selbstgeschaffene Bezeichnung nicht seiner Kompetenz, sondern seiner Bereitschaft zur Gerichtsverwaltung verdankt) pflegt Verhaltensweisen, die man höflich als „nicht altersgemäß“ bezeichnen möchte.”
Da diese gehässige und herabwürdigende Aussage des Herrn Kompa nicht meine Person betrifft, werde ich dies weitgehend unkommentiert lassen. Jeder möge sich selbst denken, was die Verwendung von Begriffen wie „sektiererische Gender-Sternchen“ über Herrn Kompa aussagen.
22. “Das BSG sollte eigentlich so etwas wie das Bundesverfassungsgericht der Piratenpartei sein, das neutral über die Einhaltung der Satzung wacht. Ausgerechnet in der schwärzesten Stunde der Parteiengeschichte verweigerte es diese Aufgabe. So hätte das BSG z.B. bei Handlungsunfähigkeit des BuVo auf Antrag dafür sorgen müssen, dass die Piratenpartei satzungsgemäß vertreten wird, eine einzusetzende kommissarische Vertretung der Partei „unverzüglich“ einen außerordentlichen Parteitag einberuft, niemand ohne satzungsgemäße Legitimation im Namen der Partei Verträge schließt, Freunde einstellt, Gegner mit Parteiausschlussverfahren behindert, die Transparenz abschafft und Geld verschwendet oder verschiebt.”
Wie bereits gesagt, kann jeder im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG einer anderen Rechtsauffassung sein, sei diese auch noch so absonderlich. An dieser Stelle sei aber bemerkt, dass jede Entscheidung des BSG, die vor ordentlichen Gerichten angefochten wurde, Bestand hat. Was sich an dieser Stelle einfach wieder nur zeigt ist, dass Herr Kompa Probleme mit einer unabhängigen Schiedsgerichtsbarkeit hat, die nicht nach seinen privaten Vorstellungen urteilt.
“Dieser Anmaßung von durch nichts legitimierten “Piraten” wäre kaum vorstellbar gewesen, wenn diese ernsthaft mit einem BSG gerechnet hätten, das sich um die Satzung schert. Da war es offenbar nicht von Schaden, dass die BuVo/kBuVo-Intrigantin [Name entfernt] die jahrelange Lebensgefährtin des “Vorsitzenden Richters” ist und sein Spezi der kBuVo-“Justiziar” war. Der “Vorsitzende Richter” stellte dann auch in seiner Eigenschaft als Basispirat bei seiner Freundin einen fragwürdigen Finanzantrag.”
Auch diese sehr gehässige und die Persönlichkeitsrechte der genannten Personen verletzende Aussage des Herrn Kompa werde ich unkommentiert lassen, obwohl mir das zugegebener Maßen sehr, sehr schwerfällt. Ich empfehle einfach nur jedem, den von Herrn Kompa verlinkten Artikel zu dem „fragwürdigen Finanzantrag“ zu lesen und sich zu fragen, was Herr Kompa und die Betreiber des verlinkten Blogs eigentlich bezwecken.
24. “Wem diese Kritik zu politisch ist, dem präsentierte ich hier juristische Details:………….”
Zum abschließenden Rundumschlag des Herrn Kollegen Kompa habe ich persönlich nur eines zu sagen. Ein jeder Pirat und Nicht-Pirat ist berechtigt, Kritik an der tatsächlichen, formellen und materiellen Arbeitsweise des Bundesschiedsgerichts und seiner Entscheidungen zu üben. Und es steht jederzeit der Weg offen, Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts vor einem ordentlichen Gericht anzufechten.
Das ist gelebte Demokratie.
Für unredlich halte ich es hingegen, wider besseres Wissen falsche Tatsachen zu behaupten oder persönliche Angriffe gegen Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und ihre Angehörigen zu führen, wie es an vielen von mir kommentierten Stellen offensichtlich der Fall ist.
Damit diskreditiert sich Herr Kompa in meinen Augen selbst, und es hätte eigentlich auch dieses Artikels nicht bedurft, wenn es nicht einige Menschen gäbe, die die Ausführungen von Herrn Kompa als vermeintliche Wahrheit und Enthüllung aufgenommen haben.
Für mich ist der Kollege Kompa, den ich durchaus mal geschätzt habe, eine herbe menschliche Entäuschung. Ich hätte von ihm anderes erwartet. Mein Eindruck ist, dass sein Artikel darauf ausgerichtet ist, sich im Vorfeld des kommenden Bundesparteitags an einem Schiedsgericht zu rächen, dass nicht nach seiner Pfeife getanzt ist, als er dort als Vertreter eines Beschwerdeführers aufgetreten ist. Der Witz daran ist auch noch, dass das Bundesschiedsgericht in seiner Entscheidung nichts anderes getan hat, als ihm nur halb Recht zu geben.
Offenbar ist Kollege Kompa aber so gestrickt, das es natürlich nicht an ihm oder dem Sachverhalt liegen kann, dass er sich nicht vollständig durchsetzen konnte. In dieser Logik kann es dann ja nur an einem unfähigen, korrupten und gesinnungsgetriebenem Bundesschiedsgericht liegen. Armer Markus Kompa.
Danksagung
Abschließend bedanke ich mich bei allen meinen Mitrichtern, die mich in den vergangenen vier Jahren bei meiner Arbeit im Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland begleitet haben, wobei ich den Kollegen Markus Kompa ausdrücklich in meinen Dank miteinbinde.
Ganz besonderen Dank möchte ich den Kollegen Dr. Markus Gerstel, Benjamin Siggel, Florian Zumkeller- Quast, Joachim Bokor und Michael Ebner aussprechen, weil sie mir in vielen Sitzungen Sternstunden der juristischen Argumentationstechnik geboten haben. Den anderen namentlich jetzt nicht genannten Mitrichtern gilt mein Dank, weil sie nicht müde wurden, wenn wir Juristen manchmal stundenlang gefachsimpelt haben und uns die Köpfe über die Auslegung eines einzigen Satzes oder gar Wortes heißgeredet haben. Ich habe von allen sehr viel gelernt, konnte meinen Erfahrungshorizont erweitern. Auch wenn es oft nicht einfach war, in einer Organisation wie der Piratenpartei mit gelegentlich dysfunktionalen Strukturen und einem breiten Spektrum an Befindlichkeiten, Emotionen und Charakteren zu arbeiten: ich habe es freiwillig getan, und ich habe es gern getan.
Manchmal hatten wir bei all der Arbeit sogar Spaß. Zukünftig werde ich jede Menge Zeit haben, um mich neuen Aufgaben und Projekten zu widmen, aber ich weiß bereits heute, dass ich die donnerstäglichen Telefonkonferenzen vermissen werde.
Machts gut Jungs! (der Spruch gilt nur für Eingeweihte)
Eure Claudia M. Schmidt
Berlin, den 21. Juli 2015
Bonustrack
Für diejenigen Leser, die sich bis zu dieser Stelle durchgelesen haben, stelle ich unser erstes Verfahren im Ticketsystem des OTRS als Bonus vor:
BSG 2013-04-31 - Gerstel ./. Reinheitsgebot (OTRS-Test) Hallo Markus Gerstel, deine Klage ist eingegangen und wird mit dem Aktenzeichen BSG 2013-xx-xx behandelt. Die Klage ist offensichtlich zulässig, da der Bierverkauf in der Satzung nur unvollständig geregelt wird. -- Markus Gerstel Bundesschiedsgericht Piratenpartei Deutschland Pflugstraße 9a 10115 Berlin 27.04.2013 20:09 - Markus Gerstel schrieb: > Hochverehrtes Schiedsgericht! > > Mit Entsetzen nahm ich zur Kenntnis, dass auf dem Bundesparteitag 2013.1 > Bier nur in Dosen verkauft wird. > Dies stellt eine besonders krasse Verletzung des Reinheitsgebots, des > Gewaltenteilungsprinzips, des Demokratiegebots, des Grundrechts auf > freie Berufswahl und die freie Meinungsäusserung dar. > Als exemplarisches Beweismittel hänge ich ein Bild einer Blume an. > Auf weiterem Schriftverkehr ist das ebenfalls angehängte Logo als > Aktenzeichen zu führen. > Ausserdem ist mir bereits vor 2 Jahren zu Ohren gekommen dass die Dose > Bier 3 (in Worten: DREI!) Euro kosten soll! Aufgrund der zeitlichen Nähe > des Parteitags ist daher der Bierverkauf per einstweiligem Rechtschutz > zu regulieren. > Ausserdem ist dieser Vorstand undemokratisch gewählt worden und muss > sofort verboten werden. > Eine Kopie dieser E-Mail geht an Angela Merkel sowie an meinen Bäcker. > > Mit hochachtungsvollen Grüßen, > ein Durchschnittskläger > > PS: Wenn Sie nicht innerhalb von 20 Minuten reagieren, rufe ich den > Staatsschutz an. > On 28.04.2013 20:35, Bundesschiedsgericht Piratenpartei wrote: > Hallo fiktiver Klagegegner, > > Es gibt Ärger. Verteidige dich. > Tach auch, ja is nett. Passt so. Mit besten Grüßen, der fiktive Gegner. -------------------------------------------------------------------------------------------
Gewogen und für zu leicht befunden.
Thema verfehlt.
Thnx! Fuer die Schilderung aus deiner Perspektive!
vielen Dank für diese klaren Worte! Ich muss gestehen, dass mich Herrn Kompas‘ Erläuterungen ziemlich ratlos machten.
Was mir bei den Piraten in meiner Zeit im KV-Rt-Tü sehr fehlte: eine Ombudsstelle, die beraten kann, wenn plötzlich der BzV eine ’sofortige Auflösung‘ des KV ‚ausspricht‘.
Als Nichtjuristin fühlte ich mich sehr ‚ratlos‘ und von allen Seiten nur schlecht bis falsch ‚beraten‘.
z.B. wurde mir geraten, auf einen Shitstorm gar nicht zu reagieren. Nur, soll ich absolut falsche Anschuldigungen wirklich so stehen lassen?
Nun ja, ich habe inzwischen viel gelernt, bin Basispirat und versuche, mit meinen Erfahrungen zu leben ohne ‚anzuecken‘.
Nochmals herzlichen Dank für diese Klarstellung!
Seltsam ironische, etwas unsachliche Replik, finden Sie nicht?
Anstatt die Vorwürfe zu entkräften, ist die ganze Zeit von „gehässig“, „herabwürdigend“ oder „haltlos“ zu lesen. So kommen Sie aus der Nummer nicht raus, schätze ich.
Zunächst mal finde ich in den amtlichen Registern (Anwälte, Richter, Schieds und Ombudsleute) vier in Deutschland als Anwalt zugelassene Juristinnen mit dem Namen Claudia Schmidt (Schmitt), die sind jedoch allesamt deutlich jünger. Ich gehe aber davon aus, dass der Nicht-Fund mit einer Namensänderung und nicht mit einem Verlust der Zulassung zu erklären ist.
Fachlich jedoch scheint es wenig hilfreich, im Bezug auf Parteigerichtsbarkeit (dieser Begriff ist leider stark vorbelastet) auf ein Buch über Schiedsgerichte vor oder außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verweisen. Die ohnehin unzulässige Analogie scheitert schon an der fehlenden Privatautonomie im Parteigerichtszug.
Parteischiedsgerichte werden im Buch „Das Parteienrechtsverhältnis“ von Stefan Ossege oder meist-zitiert, aber aus der Prä-Ipsen-Zeit und durchaus staubig, „Rechtsstaatsprinzip und Parteigerichtsbarkeit“ von Norbert Zimmermann erfasst.
Aus meiner Sicht erscheint es auch äußerst fragwürdig, ein singlestake-Ticketsystem wie OTRS als Kernsystem zur Abwicklung von Parteigerichtsverfahren heranzuziehen, das zudem über eine WORM-Sicherung hinaus auch keine Revisionsicherheit beherrscht. Die Mängel an der Verwirklichung des Rechts auf Gehör und die mangelnde Dokumentation des Verfahrens liegen sofort auf der Hand. Für den weiteren Verlauf der Diskussion habe ich Popcorn bestellt.
Meine Anwaltszulassung habe ich nicht verloren, sondern im Jahr 2000 zurückgegeben ( steht auch im Beitrag ). Der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt sowohl in der Schiedsgerichtsbarkeit als auch in der Parteischiedsgerichtsbarkeit.
Ich bin auch Jurist und ich weiß auch ganz, ganz viel pseudoschlaues Zeug.
Das übliche Victim-Blaming, das wir von den Linksextremisten bei den Piraten gewohnt sind. Dafür kaum fassbare Argumente, keine Widerlegung der Aussagen von Herrn Kompa und viel gehässiges.
Was uns entsprechend dazu führt, den Aussagen von Herrn Kompa Glauben zu schenken.
Auf Nimmerwiedersehen
Das Fresser Kollektiv
Zu dem Kommentar von Falk D:
Ich sehe das gleich. Parteischiedsgerichte sind keine Schiedsgerichte im zivilprozessualen Sinne. Verfahrenserleichterungen die bei Schiedsgerichten privatautonom vereinbart werden können, lassen sich damit nicht übertragen. (vgl. hierzu: Morlok, Nomos Erläuterungen zum dt. Bundesrecht, 2. Aufl., 2013, § 14 PartG, Rn. 1f.; Schlicht, Die Schiedsgerichtsbarkeit der politischen Parteien, 1974, S. 172 ff.; N. Zimmermann, Rechtsstaatsprinzip und Parteigerichtsbarkeit, 1979, S. 73 f.).
Zudem hat RA Kompa noch eine „Arbeitsprobe“ nachgeliefert. Vermutlich hat sich das mit dem hiesigen Blogeintrag überschnitten. Er behauptet, ein Mitglied des LV Hessen wurde durch das Schiedsgericht Berlin, gebilligt vom BSG, von der Partei ausgeschlossen. Das wäre ein rechtlich unvertretbares Ergebnis, selbst wenn das Mitglied den Landesverband um dem Verfahren zu entgehen gewechselt hat, weil es unzuständig und nicht demokratisch legitimiert gewesen wäre.
Ich finde auch die Wortwahl „Durchsetzung der Satzung“ nicht unangebracht. Kläger sehen einen Satzungsverstoß und wollen ihre satzungsmäßiges Recht durchgesetzt wissen und das Schiedsgericht hat es durchzusetzen, sofern es das Anliegen für begründet hält.
Lustig. Jetzt mal die unterschiedlichen Positionen ignoriert: Die Kommunikation des BSG befand sich in der Vergangenheit oft unter dem Niveau einer kommunalen Bußgeldbehörde. Standards wie gerichtliche Hinweise oder rechtliche Erörterungen mit dem Parteien sind in dem mir bekannten Verfahren so für wie gar nicht erfolgt. Rechtliche Begründungen in Urteilen sind dünn und würden weder im ersten noch im zweiten Examen den Blumentopf bringen.
Wer auch dem Niveau kommuniziert und arbeitet, sollte sich über den Widerhall nicht wundern. Schon die Urteile reichen für genügend Aggressionen neu nicht beteiligten aber interessierten Juristen. Das bisschen Verfahrenskommunikation, das ich mal zu gesucht bekam, war aber im Niveau noch niedriger. Ich will natürlich nicht sagen, dass ihr nur schlechte Arbeit leistet. Es gibt ein paar Urteile (habe ja auch nicht alle gelesen), die Stück gut vertretbar anhören und eine schlüssige Argumentation aufweisen; leider gewinnt man selbst als externer mit ein paar Informationen über die jeweiligen Parteien schnell dem Eindruck, dass dies nur der Fall ist, wenn keine parteipolitischen oder persönlichen Implikationen existieren. Schade.
Eine Krönung deines Beitrages ist aber die Danksagung. Da schreibst du
„Ganz besonderen Dank möchte ich den Kollegen Dr. Markus Gerstel, Benjamin Siggel, Florian Zumkeller- Quast, Joachim Bokor und Michael Ebner aussprechen, (…). Den anderen namentlich jetzt nicht genannten Mitrichtern gilt mein Dank, weil sie nicht müde wurden, wenn wir Juristen“
Nur eine dieser Personen ist Jurist, eine weitere schickt sich immerhin an, auch dem Sündenpfuhl beizutreten. Sogar mit hinreichend Erfolg, wenn der Flurfunk stimmt. Vielleicht wird aber genau darin das Problem des BSG deutlich: kaum juristische Kenntnisse und ein wenig Überschätzung der eigenen Transferleistung aus anderen Fachgebieten.
Ich kenne dich nicht und weiß auch nicht, wie deine Arbeit im BSG war, glaube aber, dass du die Arbeit des BSG in der Qualität deutlich zu hoch einschätzt. Dennoch danke für deine Arbeit.